Nutzungsbedingungen
Wir möchten Ihnen eine sichere Umgebung bei der Buchung Ihrer Tennisstunde bieten. Bitte lesen Sie die folgende Erklärung zur Verwendung von Daten, die auf unserem Server gesammelt werden. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Das Betreten der Tennishalle ist ausschließlich mit sauberen, nicht verschmutzten Tennisschuhen gestattet. Insbesondere das Tragen von Schuhen, die mit rotem Sand von Außenplätzen verunreinigt sind, ist untersagt.
Wird die Halle dennoch mit verschmutzten Schuhen betreten und dadurch eine Reinigung erforderlich, wird eine pauschale Reinigungsgebühr in Höhe von 100 € erhoben.
Die Gebühr wird grundsätzlich der Person in Rechnung gestellt, die die Halle gebucht hat, unabhängig davon, wer die Verunreinigung tatsächlich verursacht hat.
Der buchenden Person obliegt die Verantwortung, sicherzustellen, dass alle Mitspielenden die Halle ausschließlich mit sauberen Schuhen betreten.
Mit der Buchung erkennen Sie diese Regelung verbindlich an.
An einigen Stellen auf diesem Server werden persönliche Daten - wie Ihr richtiger Name, eMail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Bankverbindung - gesammelt. Ebenso ist es an manchen Stellen des Angebots notwendig, sich zu registrieren und einen Benutzernamen und ein Passwort einzugeben.
Diese Informationen werden ausschließlich dazu verwendet, Ihre Buchungen abzuwickeln. Wir geben keine persönlichen Daten unserer Nutzer an unbeteiligte Dritte weiter. Eine ausführliche Erläuterung können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.
Wir erstellen keine persönlichen Nutzerprofile. Es werden nur allgemeine Informationen mitprotokolliert, wie z.B. wann Ihre Buchung getätigt wurde. Unsere Statistiken (z.B. Auslastung der Tennishalle) werden ausschließlich vereinsintern verwendet, um die Grundlage für die Preisgestaltung und Sonderangebote zu bilden.
Mit Angabe der Kontonummer und Auswahl "Lastschrift" ermächtige sie den SV Amstetten 1946 e.V. bis auf Widerruf alle Beiträge und Gebühren zu den Fälligkeitstagen in der jeweils fälligen Höhe von ihrem Konto abzubuchen. Wenn das von ihnen genannte Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehende Rücklastschriftgebühren sind vom Buchenden zu tragen.